Du führst eine GmbH. Aber wer schützt sie, wenn du ausfällst?
Die meisten GmbH-Gesellschafterverträge haben einen gefährlichen Fehler – und die meisten Geschäftsführer wissen es nicht. Ich prüfe das für dich.
Jetzt GGF-Check anfordern →Der Fehler, den fast jede GmbH hat
Stell dir vor, du wirst krank. Ernsthaft krank. Für 3, 6, vielleicht 12 Monate. Was passiert dann mit deiner GmbH?
Als GmbH-Geschäftsführer bist du kein normaler Arbeitnehmer – du bist Gesellschafter. Das hat steuerliche Vorteile, aber einen gravierenden Nachteil im Krankheitsfall: Die gesetzliche Lohnfortzahlung gilt für dich nicht automatisch.
Was in den meisten Gesellschafterverträgen fehlt oder falsch geregelt ist: eine klare Vereinbarung, dass die GmbH dir auch bei Krankheit dein Geschäftsführergehalt weiterzahlt – und wie lange.
Bei einem Monatsgehalt von 8.000 € bedeutet das: 96.000 € pro Jahr aus der GmbH-Kasse – ohne Gegenleistung, ohne Erstattung. Die GmbH trägt das Risiko allein.
❌ Ohne Absicherung
- GF wird krank
- GmbH zahlt Gehalt weiter
- Keine Erstattung von außen
- Liquidität der GmbH sinkt
- Im schlimmsten Fall: Insolvenzgefahr
✅ Mit richtiger Absicherung
- GF wird krank
- GmbH zahlt Gehalt weiter
- Versicherung erstattet der GmbH das Krankentagegeld
- Liquidität bleibt stabil
- GmbH übersteht den Ausfall
Die zwei Probleme – und ihre Lösung
Problem 1: Lohnfortzahlung nicht rechtssicher geregelt
In vielen Gesellschafterverträgen steht entweder gar nichts – oder es steht etwas drin, das rechtlich angreifbar ist. Im Ernstfall streitet das Finanzamt oder ein Mitgesellschafter über die Zahlung.
Meine Empfehlung: Ich zeige dir, was in deinem Vertrag geregelt sein muss – und empfehle dir, das mit deinem Anwalt umzusetzen.
Problem 2: GmbH bekommt nichts erstattet
Selbst wenn die Lohnfortzahlung rechtssicher geregelt ist: Die GmbH zahlt trotzdem aus eigener Tasche.
Die Lösung: Der Arbeitgeber-Krankentagegeld-Tarif TL. Die GmbH schließt als Versicherungsnehmer einen Krankentagegeld-Tarif ab. Der Versicherte bist du. Wenn du krank wirst, zahlt die Versicherung der GmbH das Krankentagegeld – und gleicht damit die Gehaltsfortzahlung aus.
Das Beste daran: Die Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Der GGF-Check – was ich für dich tue
- Ist die Lohnfortzahlung in deinem Gesellschaftervertrag überhaupt geregelt?
- Wie lange zahlt die GmbH im Krankheitsfall – und ist das klar definiert?
- Wie hoch ist das Risiko für die Liquidität deiner GmbH?
- Welcher Tagessatz macht Sinn – basierend auf deinem Geschäftsführergehalt?
- Wie lange soll die GmbH im Ernstfall abgesichert sein?
Beispielrechnung: Geschäftsführer, 42 Jahre, 7.500 € Monatsgehalt.
Ohne Absicherung: 6 Monate krank = 45.000 € Gehaltsfortzahlung aus der GmbH. Kein Cent Erstattung. Liquiditätsengpass.
Mit Absicherung: GmbH zahlt ca. 150–250 € Beitrag/Monat – steuerlich absetzbar. Im Ernstfall: Erstattung des Krankentagegeldes an die GmbH. Liquidität bleibt stabil.
Für unter 3.000 € pro Jahr schützt du eine GmbH vor einem Liquiditätsrisiko von 45.000 € – und sparst gleichzeitig Steuern.
Häufige Fragen
Ich bin der einzige Gesellschafter – brauche ich das trotzdem?
Ja. Gerade dann. Es gibt keinen Mitgesellschafter, der die Last trägt. Du bist die GmbH.
Mein Steuerberater hat das nie angesprochen.
Das höre ich oft. Steuerberater optimieren Steuern – Versicherungsschutz ist selten ihr Fokus. Ich schaue auf das, was passiert, wenn der Plan nicht aufgeht.
Wir sind zwei Gesellschafter – was ändert sich?
Bei zwei Gesellschaftern verdoppelt sich das Risiko. Fällt einer aus, zahlt die GmbH weiter – und der andere muss die Arbeit allein stemmen. Wir können beide absichern.
Was kostet das ungefähr?
Das hängt vom Alter, vom Tagessatz und von der Karenzzeit ab. Meistens sind es 100 bis 300 € Beitrag pro Monat für die GmbH – steuerlich absetzbar. Ich kalkuliere das individuell für dich.
Jetzt GGF-Check anfordern.
Ich prüfe deine Situation – kostenlos und vertraulich.